AGB

Reisebedingungen der Firma Reisedienst F. Bokelmann KG Pauschalreisen

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Reisenden und Reisedienst F. Bokelmann KG, nachstehend RDB abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetzt zum BGB) und füllen diese aus.

Bitte Lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden

1.1. Für alle Buchungswege gilt:   a)Grundlage für Angebote von RDB und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von RBD für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei Buchung vorliegen.   b)Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von RDB vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von RDB vor, an das RDB für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit RDB bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist RDB die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.   c)Die von RDB gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleis-tungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gemäß Artikel 250 § 3 Nr. 1, Nr. 3 bis 5 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreise-vertrages, sofern dies zwischen Parteien ausdrücklich vereinbart ist.   d)Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.   1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:   a)Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von RDB erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde RDB den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.   b)Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch RDB zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird RDB dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsabschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgt.   1.3. RDB weist daraufhin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1, Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telefax, Emails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS sowie Rundfunk, Telemedien und Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im zuletzt genannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 

2. Bezahlung

2.1. RDB und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7. genannten Grund abgesagt werden kann.  2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl RDB zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist RDB berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gem. Ziff. 5 zu belasten.

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von RDB nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind RDB vor Reisebeginn gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.  3.2. RDB ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.   3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von RDB gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von RDB gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte RDB für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Preiserhöhung, Preissenkung

4.1. RDB behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651 g BGB und nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgt   a)Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger,   b)Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder c)Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse

unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.   4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern RDB den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.   4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:   a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1.a)kann RDB den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:   *Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann RDB vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.   *Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann RDB vom Kunden verlangen.   b)bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1.b)kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.   c)Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1.c) kann der Reisepreis in den Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für RDB verteuert hat.

4.4. RDB ist verpflichtet, Den Kunden/Reisenden auf sein verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1.a)-c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für RDB führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von RDB zu erstatten. RDB darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die RDB tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. RDB hat den Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.   4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend bei Kunden zulässig.   4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von RDB gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von RDB besetzten Frist ausdrücklich gegenüber RDB den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn / Stornokosten

5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber RDB unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.   5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert RDB den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann RDB eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von RDB zu vertreten ist. RDB kann eine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. RDB hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraumes zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des zu erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunktes des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei RDB wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.

5.3. Anwendbare Stornostaffel gemäß Reiseausschreibung / Entschädigung in % des Reisepreises

 

Zugang vor Reisebeginn

A

B

C

D

E

bis 45. Tag

0%

0%

15%

20%

50%

44.-31. Tag

0%

20%

25%

25%

80%

30.-15. Tag

0%

50%

55%

40%

90%

14.-7. Tag

20%

55%

60%

55%

90%

6.-2. Tag

40%

60%

70%

80%

90%

1.Tag und Nichtanreise

70%

70%

90%

90%

90%

 

 

5.4. Dem Kunden bleibt in jedem Fall unbenommen, RDB nachzuweisen, dass RDB überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von RDB geforderte Entschädigungspauschale.   5.5. Eine Ent-schädigungspauschale gem. Ziffer 5.3. gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit RDB nachweist, dass RDB wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale gem. Ziffer 5.3. In diesem Fall ist RDB verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.  5.6. Ist RDB in Folge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt nach § 651h Abs.5 BGB unberührt.  5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gem. § 651e BGB vom RDB durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Falle rechtzeitig, wenn sie RDB 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.   5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

6. Umbuchungen

6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Das gilt nicht, wenn die Umbuchung erfolgt ist, weil RDB keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 §3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann RDB bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit von der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Ziffer 5 € 25,00 pro betroffenen Reisenden.   6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gem. Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. RDB kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:   a)Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von RDB beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.   b)RDB hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.   c)RDB ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann.   d)Ein Rücktritt von RDB später als 4 Wochen vor Reiseantritt ist unzulässig. 

7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

8.1. RDB kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung durch RDB nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informations-pflichten von RDB beruht.    8.2. Kündigt RDB, so behält RDB den Anspruch auf den Reisepreis. RDB muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die RDB aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließ-lich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden

9.1. Reiseunterlagen   Der Kunde hat RDB oder seinem Reisevermittler, über dem der Kunde die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von RDB mitgeteilten Frist erhält.

9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen  a)Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.    b)Soweit RDB in Folge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.    c)Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von RDB vor Ort zur Kenntnis zu geben. Der Busfahrer ist ohne ausdrückliche Erklärung von RDB nicht Vertreter von RDB. Ist ein Vertreter von RDB vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an RDB unter der mitgeteilten Kontaktadresse von RDB zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von RDB bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.    d)Der Vertreter von RDB ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

9.3. Fristsetzung vor Kündigung   Will der Kunde/ Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Kunde RDB zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von RDB verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe erforderlich ist.

10. Beschränkung der Haftung

10.1. Die vertragliche Haftung von RDB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen des Reisepreises beschränkt.   10.2. RDB haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von RDB sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. RDB haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von RDB ursächlich geworden ist. 

11. Geltendmachung von Ansprüchen; Adressat

Ansprüche nach den § 651i Nr. 2, 4 bis 7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber RDB geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.  Die in § 561 i Abs. (3) BGB aufgeführten Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1. RDB wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visa-erfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von ggf. notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.  12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, evtl. erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn RDB nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.  12.3. RDB haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde RDB mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass RDB eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

13. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

13.1. Die Parteien sind sich einig, dass die Vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

13.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder –beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Busses ist nicht der Vertreter von RDB zur Entge-gennahme von Meldungen und Reklamationen.

14. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

14.1. RDB weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass RDB nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. RDB weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die Europäische Online-Streitbeilegung-Plattform hin: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Stand: September 2021

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagesfahrten der Firma Reisedienst F. Bokelmann KG

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma [Reisedienst F. Bokelmann KG (nachfolgend „RD Bokelmann“), bei Vertragsschluss zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Tagesfahrten. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

  1. Stellung von RD Bokelmann; anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1. RD Bokelmann erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrten-leistungen als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers.

1.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen RD Bokelmann und dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber finden in erster Linie die mit RD Bokelmann getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.

1.3. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit RD Bokelmann anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit RD Bokelmann ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

1.4. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Tagesfahrten von RD Bokelmann. Auf Reiseverträge und Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleistungen beinhalten, finden die Reisebedingungen von RD Bokelmann Anwendung.

  1. Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauftraggebers

2.1. Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt:

a) Buchungen werden nur als Präsenzbuchung, telefonisch, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen.

b) Grundlage des Angebots von RD Bokelmann und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Tagesfahrtangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von RD Bokelmann vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.

d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene Gruppentagesfahrten im Sinne der nachstehenden Ziffer 12.1 und die vom Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortlichen angemeldeten Tagesfahrtteilnehmer.

2.2. Buchungen von Tagesfahrten sind unmittelbar für den Kunden verbindlich und führen bereits durch die telefonische oder mündliche Bestätigung von RD Bokelmann zum Abschluss des verbindlichen Vertrages über Tagesfahrten. Der Vertrag kommt also mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch RD Bokelmann zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. RD Bokelmann informiert den Kunden ca. 1 Woche vor Abfahrt telefonisch über die Abfahrtszeiten.

2.3. RD Bokelmann weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.

  1. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse

3.1. Die geschuldete Leistung von RD Bokelmann  besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.

3.2. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit RD Bokelmann, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.

3.3. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von RD Bokelmann nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.

3.4. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.

3.5. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:

a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.

b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit RD Bokelmann. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.

c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und RD Bokelmann vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.

  1. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten

4.1. Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.

4.2. Der Fahrpreis ist bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zu ent-richten.

4.3. Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und RD Bokelmann zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt:

a) Leistet der Kunde den Leistungspreis bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollständig, so ist RD Bokelmann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe nachstehender Ziffer 8.3 zu fordern.

b) Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen.

5.Preisanpassungen

5.1. Es gelten die zwischen dem Kunden bzw. Auftraggeber und RD Bokelmann vereinbarten Preise.

5.2. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, ist RD Bokelmann nach Vertragsabschluss berechtigt, eine Preisan-passung bei Vorliegen der nachfolgenden Voraussetzungen zu verlangen:

a) Eine Preisanpassung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn mehr als 4 Monate liegen.

b) Zum Leistungszeitpunkt erhöht oder ermäßigt sich der vereinbarte Leitungspreis nach Maßgabe der Veränderung des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts für Deutschland (2015 = 100).

c) RD Bokelmann wird die Preisanpassung in Textform klar und verständlich mit einem Vorlauf von nicht später als 20 Tagen vor dem jeweiligen Leistungsbeginn unter Zugrundelegung der prozentualen Veränderungen des Indexstandes gegenüber dem Kunden geltend machen. 

d) Die Preisanpassung wird hierbei in dem gleichen prozentualen Verhältnis vorgenommen, in dem sich der bei Geltendmachung der Preisanpassung zuletzt vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex gegenüber dem Stand im Kalendermonat der Buchung verändert hat.

5.3. Im Falle einer zulässigen Erhöhung, die 8% des vereinbarten Leistungspreises übersteigt, kann der Kunde ohne Zahlungsverpflichtung gegenüber RD Bokelmann vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung des Kunden bedarf keiner bestimmten Form und ist gegenüber RD Bokelmann unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einer Woche nach Zugang des Erhöhungsverlangens zu erklären. Dem Kunden wird hierfür die Textform empfohlen. RD Bokelmann wird den Kunden ggf. auf sein Rücktrittsrecht und die Rücktrittsfrist, im Zuge der Mitteilung der Preisanpassung hinweisen.

5.4. Der Kunde kann eine Senkung des Leistungspreises nach Maßgabe der Ziffer 5.2a) und d) vor Leistungsbeginn verlangen, wenn und soweit sich der Verbraucherpreisindex gem. Ziffer 5.2 b) nach Vertragsschluss und vor Leistungsbeginn verringert hat. RD Bokelmann kann eine entsprechend vom Kunden geforderte nachträgliche Senkung des Leistungspreises abwenden, wenn die Senkung des Verbraucherpreisindexes tatsächlich nicht zu niedrigeren Kosten für RD Bokelmann geführt hat.

5.5. Hat der Kunde einen Anspruch auf Senkung des Leistungspreises und hat der Gast mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von RD Bokelmann zu erstatten. RD Bokelmann darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. RD Bokelmann hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

  1. Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift

6.1. Ein Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der Leistung, der Uhrzeit, des Ausgangs- und des Zielortes der Leistung (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden bzw. des Auftraggebers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann RD Bokelmann bis 8 Werktage vor Leistungsbeginn ein Umbuchungs-entgelt erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt € 10,- pro Umbuchungsvorgang. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten RD Bokelmann nachzuweisen, dass die durch die Vornahme der Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich geringer sind, als das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem Fall haben der Kunde bzw. der Auftraggeber nur die geringeren Kosten zu bezahlen.

6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 8 Tage vor Leistungsbeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom bzw. Kündigung des Dienstleistungsvertrag mit RD Bokelmann gemäß Ziffer 8. dieser Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.

6.3. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

  1. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

7.1. Nehmen der Kunde bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von RD Bokelmann zu vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen zur jeweiligen Leistungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl RD Bokelmann zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

7.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):

a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht.

b) RD Bokelmann hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die RD Bokelmann durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

  1. Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber

8.1. Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit RD Bokelmann nach Vertragsabschluss jederzeit vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen.

8.2. Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber, die vor dem Tag, an dem die Tagesfahrt stattfindet, erfolgt, wird seitens RD Bokelmann eine Stornierungsgebühr berechnet, welche auch entsprechende Ansprüche von RD Bokelmann im Zusammenhang mit der Kündigung des Dienstvertrages mit RD Bokelmann abgilt.

A: Tagesfahrten ohne Programm

B: Tagesfahrten mit Programm (Verpflegung, Eintritte, Stadtführungen etc.

E: Tagesfahrten mit Musical-, Konzert- oder Theaterkarten

Zugang vor Reisebeginn

A

B

E

bis 45. Tag

0%

0%

50%

44.-31. Tag

0%

20%

80%

30.-15. Tag

0%

50%

90%

14.-7. Tag

20%

55%

90%

6.-2. Tag

40%

60%

90%

1.Tag

70%

70%

90%

 

 

8.3. Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber, die am Tag, an dem die Tagesfahrt stattfindet, erfolgt sowie bei Nichterscheinen zur Fahrt ist der volle Fahrpreis zu entrichten. RD Bokelmann hat sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die RD Bokelmann durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Leistung sind jedoch von RD Bokelmann an den Kunden nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.

8.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, RD Bokelmann  nachzuweisen, dass RD Bokelmann überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Entschädigungspauschale.

8.5. RD Bokelmann behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit RD Bokelmann  nachweist, dass RD Bokelmann wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbestandteile der Tagesfahrt seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht RD Bokelmann einen solchen Anspruch geltend, so ist RD Bokelmann verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

8.6. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von RD Bokelmann sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.

  1. Haftung von XXX; Versicherungen

9.1. Eine Haftung von RD Bokelmann für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden von RD Bokelmann nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.

9.2. RD Bokelmann haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von RD Bokelmann ursächlich oder mitursächlich war.

9.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.

  1. Rücktritt von RD Bokelmann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

10.1. RD Bokelmann kann bei Nichterreichen einer Mindestteil-nehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch RD Bokelmann muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Tagesfahrten oder bestimmte Arten von Tagesfahrten, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.

b) RD Bokelmann hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

c) RD Bokelmann ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Tagesfahrt unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Tagesfahrt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von RD Bokelmann später als 2 Tage vor Leistungs-beginn ist unzulässig.

10.2. Wird die Tagesfahrtleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Tagesfahrtpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

  1. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

11.1. RD Bokelmann kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von RD Bokelmann nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

11.2. Kündigt RD Bokelmann, so behält RD Bokelmann den Anspruch auf den Leistungspreis; RD Bokelmann muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die RD Bokelmann aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

  1. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

12.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch RD Bokelmann und jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

12.2.  Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von RD Bokelmann und den Leistungserbringern bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Geschäftsstelle von RD Bokelmann und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Busses ist nicht Vertreter von RD Bokelmann zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen.

12.3. Der Vertrag wird ausdrücklich unter dem Rücktrittsvorbehalt von RD Bokelmann vereinbart, dass bei Busbeförderung die Besetzung der maximalen Sitzplatzzahl (ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die zugelassene Maximalkapazität an Sitzplätzen ohne Fahrer- und Reiseleitersitz des Busses) nach denen für die Tagesfahrt geltenden behördlichen Auflagen zulässig ist. Ein gegebenenfalls notwendiger Rücktritt ist von RD Bokelmann mit angemessener Frist vor Beginn der Tagesreise zu erklären.

  1. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung

13.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und RD Bokelmann findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann RD Bokelmann nur am Sitz von RD Bokelmann verklagen.

13.2. Für Klagen von RD Bokelmann gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von RD Bokelmann vereinbart.

13.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und RD Bokelmann  anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

13.4. RD Bokelmann weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass RD Bokelmann nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für RD Bokelmann verpflichtend würde, informiert RD Bokelmann die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. RD Bokelmann weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

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Reisedienst F. Bokelmann KG 

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Lindenplan 3-5

38640 Goslar

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